Testamentsspenden

Spuren hinterlassen für die Parkinson-Forschung


„Das einzige Wichtige im Leben, sind die Spuren von Liebe, wenn wir gehen.“ (Albert Schweitzer)

Hinterlassen Sie Spuren und helfen Sie mit Ihrem Erbe die Parkinson-Forschung im Bereich nicht-medikamentöser Behandlungsmethoden zu fördern. Durch Ihre Unterstützung tun Sie Gutes und wirken über Ihr Leben hinaus. Sie geben Ihr materielles und ideelles Erbe nachhaltig weiter.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Ihre finanzielle Unterstützung hilft und ist wichtig für die Parkinson-Forschung.

Warum ein Testament?

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der Ehepartner und die Blutsverwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament errichten. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt.

Wie kann ich die Hilde-Ulrichs-Stiftung bedenken?

1. Vermächtnis

Wenn Sie möchten, dass Ihre Erben die Hilde-Ulrichs-Stiftung für Parkinsonforschung bedenken, können Sie dies in einem Vermächtnis festlegen. Hierfür bestimmen Sie in Ihrem Testament, dass eine vereinbarte Geldsumme, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände an die Stiftung übertragen werden.

2. Schenkung

Wenn Sie bereits zu Lebzeiten erfahren möchten, wie Ihre Unterstützung hilft, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Schenkung Geld, Vermögenswerte oder Immobilien an die Hilde-Ulrichs-Stiftung für Parkinsonforschung weiterzugeben. Die Schenkung können Sie genau wie eine Spende bei der Steuer geltend machen.

Mit einem Schenkungsversprechen können Sie uns auch erst nach Ihrem Tod die Unterstützung zukommen lassen. In diesem Fall muss jedoch Erbschaftssteuer entrichtet werden.

3. Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das das Stiftungskapital der Hilde-Ulrichs-Stiftung. Ihr zugestiftetes Vermögen bleibt erhalten. Mit den Erträgen aus dem Vermögen können nachhaltig Projekte der Hilde-Ulrichs-Stiftung finanziert werden. Auch eine Zustiftung können Sie steuerlich geltend machen. Eine Zustiftung ist auch von Todes wegen möglich, wenn Sie das in Ihrem Testament festlegen. Lesen Sie hier, wie Sie uns eine Zustiftung zukommen lassen können.

Kann ich festlegen, wofür meine Testamentsspende verwenden soll?

Eine Testamentsspende ist ein großer Vertrauensbeweis für die Arbeit und Vertrauenswürdigkeit der Hilde-Ulrichs-Stiftung für Parkinsonforschung. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, Ihre Spende flexibel dort einzusetzen, wo sie am effektivsten hilft. Wenn Sie dennoch über eine bestimmte Zweckbindung nachdenken – zum Beispiel ein bestimmter Forschungsbereich, der Ihnen am Herzen liegt – sprechen Sie uns gerne an. Wir versuchen dann eine Lösung zu finden, um Ihren Wunsch sicher zu stellen.

Kann mich die Hilde-Ulrichs-Stiftung an einen kompetenten Fachanwalt für Erbrecht vermitteln?

Wir empfehlen Ihnen, sich für die Aufsetzung Ihres Testamentes einen Fachanwalt in Ihrer Nähe zu suchen. Für ein erstes telefonisches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wenn Sie darüber nachdenken, uns eine Testamentsspende zukommen zu lassen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns: Telefon: 069 - 67 77 80 21. Wir werden Ihnen gerne alle Fragen beantworten.

So können Sie unsere Arbeit außerdem unterstützen

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