Informationen zum Förderantrag

So beantragen Sie eine Förderung für Ihr Parkinson-Projekt oder Ihre medizinische Studie

Die Hilde-Ulrichs-Stiftung unterstützt ausschließlich Projekte, die mit dem Stiftungszweck in der Satzung vereinbar sind. Bitte beachten Sie, dass wir keine Personal- und administrative Kosten übernehmen können. 

Antragstellung und Vergabe der Fördermittel

Die Antragsstellung erfolgt mit Hilfe des Formulars “Antrag auf Förderung”. Bitte beachten Sie, dass Förderanträge per E-Mail unter Beachtung der im Formular genannten Punkte einzureichen sind. Per Post zugesandte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Bitte senden Sie Ihren Antrag an: kontakt@aktive-parkinsonstiftung.de

Wir empfehlen allen Antragsstellern, sich zunächst die Stiftungssatzung durchzulesen. 

Das Kuratorium entscheidet zweimal jährlich über die Vergabe von Fördergeldern. 

Antrag auf Förderung

1. Anträge können grundsätzlich von mehreren Antragstellern gestellt werden, wobei einer – im Antrag kenntlich – als Hauptantragsteller fungiert. Dabei ist im Projektantrag zwischen etwaigen Mitantragstellern und Kooperationspartnern zu unterscheiden. Der Hauptantragsteller einer Förderung muss den Hauptsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.



2. Die Fördermittel sind als zweckgebundene Zuwendung zu vergeben; bei Forschungsvorhaben ausschließlich an wissenschaftliche Einrichtungen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass sie als zusätzliche Mittel verwendet werden; darunter fallen auch zusätzliche laufende Personal- und Sachkosten.

Dies gilt nicht für die von der Stiftung im Rahmen ihrer Tätigkeit operativ durchgeführten eigeninitiierten Veranstaltungen oder Projektbeteiligungen.



Auszahlung der Fördermittel

Förderungen werden in der Regel nur bis zu einer Größenordnung von 10.000€ (nur bei gesondertem Beschluss in Einzelfällen auch darüber hinaus) ausgeschüttet. Der Auszahlplan wird vor Projektbeginn einvernehmlich festgelegt. Zusätzlicher Mittelbedarf nach Projektbeginn ist bei Bedarf zu begründen und mit uns abzustimmen.

Informationspflicht

Die Hilde-Ulrichs-Stiftung muss umgehend informiert werden, wenn 
der Projektzweck oder sonstige für die Gewährung des finanziellen Zuschusses maßgeblichen Umstände sich ändern oder wegfallen.

Beispiele:

  • wenn wesentliche Änderungen der Projektkonzeption vorgenommen werden
  • wenn das Projektziel nicht zu erreichen ist oder der Projektdurchführung Hindernisse entgegenstehen
  • wenn der Antragsteller im Lauf der Förderung zusätzliche Mittel von dritter Seite für dasselbe Projekt erhält
  • wenn die geplanten Gesamtausgaben sich reduzieren oder erhöhen
  • wenn die für den geplanten Bedarf zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausgegeben werden können

Ein Sachbericht nach Ende des Projektes ist notwendig und muss umgehend an uns gesandt werden.

Bei einem Vertragsbruch behält sich die Hilde-Ulrichs-Stiftung vor, Rahmenverträge zur Projektförderung zu kündigen. 

Für Fragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns: Tel: 069 67 77 80 21

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